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Ihr Bruttoeinkommen Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie können hier das monatliche Einkommen oder auch dasJahreseinkommen angeben. Wählen Sie den für Sie passendenAbrechnungszeitraum. Steuerfreibetrag / Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der jährliche Grundfreibetrag beträgt: im Jahr 2019 für Alleinstehende: 9.168,- Euro und 18.336,- Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. im Jahr 2018 waren es für Alleinstehende: 9.000,- Euro und 18.000,- Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag im Jahr 2019 beträgt 7.620,- Euro im Jahr 2018 waren es 7.428,- Euro. Sozialversicherungsbeiträge 2019 Arbeitslosenversicherung: 2,5% je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber. Pflegeversicherung: 3,05% je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber, Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,025% Arbeitgeber: 1,025% Gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 + Zusatzbeitrag (abhängig von der Krankenkasse) je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber Rentenversicherung: 18,6% je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber. Freibeträge eintragen lassen Indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sparen Sie Monat für Monat Steuern.Den Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken lassen.Dadurch reduziert sich Ihr Lohnsteueraufwand, den Ihr Arbeitgeber monatlich an das Finanzamtabführen muss. Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeits- stelle oder Kosten fürdie Betreuung Ihrer Kinder. Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, können Sie die angefallenen Kosten nachträglichin Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die zuviel gezahlten Steuerbeträge wieder gut. Geldwerter Vorteil Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Siein der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalthinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerlicheBelastung. Der Geldwerte Vorteil für Geschäftsfahrzeuge mit Elektromotor oder Hybridfahrzeuge wird sich vorraussichtlich im Jahre 2019 halbieren.Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer 2019 / 2018 inkl. Berechnung Geldwerter Vorteil. Die Steuerklasse Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben derEinkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz): .
Die Steuerklassen und deren Deffinition: Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder. Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedenemit Kindern. Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener ( Steuerklasse III ) und einem Wenigverdiener ( Steuerklasse V ). Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen. Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III. Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst). Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt. Gehe mal davon aus, diese haben Sie im Kopf. Kinderfreibetrag Den Kinderfreibetrag entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträgekönnen auf einen Elternteil übertragen werden. Je nach Einkommenshöhe kann er das zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als dersteuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetragnicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes. Krankenversicherungssätze Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- a ls auch den Arbeitgeberanteil.Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist abhängig von Ihrer Krankenkasse, dieser war bisher vollvom gesetzlich versicherten Arbeitnehmer/in zu tragen, ab dem Jahr 2019 muss sich der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen. Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man die Einkommensgrenze, bis zu welcher die Beiträge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung prozentual erhoben werden. Beitragsbemessungsgrenzen 2019 Kranken- und Pflegeversicherung: 4.537,50 Euro / Monat oder 54.450,- Euro / Jahr Rentenversicherung west: 6.700,- Euro / Monat oder 80.400,- Euro / Jahr Rentenversicherung ost: 6.150,- Euro / Monat oder 73.800,- Euro / Jahr Arbeitslosenversicherung west: 6.700,- Euro / Monat oder 80.400,- Euro / Jahr Arbeitslosenversicherung ost: 6.150,- Euro / Monat oder 73.800,- Euro / Jahr